Wir bauen Brücken.Für junge Menschen und für Menschen mit Handicap.

Die AnBeSPo Foundation ist eine gemeinnützige Schweizer Stiftung. Sie fördert Projekte in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich – für Bildung, für Teilhabe und für junges Unternehmertum.

Die Stiftung

Die AnBeSPo Foundation wurde im November 2019 als gemeinnützige Stiftung nach Schweizer Recht errichtet. Sie untersteht der Aufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern und wird von einem fünfköpfigen Stiftungsrat geführt.

Die beiden Bögen im Logo stehen für den Gedanken, der die Stiftungsarbeit trägt: Brücken bauen. Eine Brücke verbindet zwei Ufer, die ohne sie getrennt blieben – so wie Bildung, Teilhabe und Unternehmergeist Menschen mit Chancen verbinden, die ihnen sonst verschlossen wären. Die Stiftung setzt ihre Mittel deshalb dort ein, wo eine solche Verbindung fehlt, und fördert klar umrissene Projekte, die sie tragfähig herstellen.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt in der Schweiz. Daneben werden Projekte in Deutschland und Österreich unterstützt.

Rechtsform
Stiftung nach Art. 80 ff. ZGB
Sitz
Waldeggweg 4a, 6318 Walchwil, Kanton Zug
Errichtet
22. November 2019
UID
CHE-284.190.893
Aufsicht
Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Bern
Förderregion
Schweiz, Deutschland, Österreich
Eine Brücke baut man nicht für einen Einzelnen, sondern für alle, die sie überqueren. Deshalb fördern wir keine Einzelpersonen, sondern Projekte mit klarem Ziel, verantwortlicher Trägerschaft und nachvollziehbarer Wirkung. Grundsatz des Stiftungsrats

Was wir fördern

Die Stiftung konzentriert ihre Mittel auf drei Felder, in denen eine gezielte Unterstützung den Unterschied macht.

Bildung

Von der Schule in die Zukunft

Kinder- und Jugendförderung: Projekte, die Kindern und Jugendlichen den Zugang zu schulischer Aus- und Weiterbildung erleichtern – auch unter Einsatz digitaler Mittel – und ihre Chancen auf einen guten Start ins Berufsleben verbessern.

  • Lern- und Förderprogramme
  • Schulische Zusatzangebote und Werkstätten
  • Übergang von der Schule in die Ausbildung
Teilhabe

Von der Beeinträchtigung zur Teilhabe

Unterstützung von Menschen mit Handicap: Initiativen, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen mehr Selbstständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität ermöglichen.

  • Barrierefreie Bildungs- und Arbeitsangebote
  • Integrative Sport-, Kultur- und Freizeitprojekte
  • Hilfsmittel und Infrastruktur für Einrichtungen
Unternehmertum

Von der Idee zum Unternehmen

Junges und kreatives Unternehmertum sichert unsere Zukunft. Die Stiftung fördert Programme, die den Pioniergeist junger Menschen stärken und sie auf dem Weg zur eigenen unternehmerischen Tätigkeit begleiten.

  • Gründungs- und Mentoringprogramme
  • Schülerfirmen und Unternehmerwerkstätten
  • Projektbezogene Weiterentwicklung junger Unternehmen

Wo wir fördern

Gefördert werden Projekte, die in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich umgesetzt werden – in einem Land, in zwei Ländern oder länderübergreifend in allen drei.

Der Schwerpunkt liegt in der Schweiz, dem Sitzland der Stiftung. Projekte ausserhalb dieser drei Länder können nicht berücksichtigt werden; bei grenzüberschreitenden Vorhaben geben Sie im Antrag bitte alle betroffenen Länder an.

CHSchweiz
DDeutschland
AÖsterreich

Grundsätze der Förderung

Damit ein Antrag geprüft werden kann, sollten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Projektförderung. Gefördert werden konkrete, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Projekte von Schulen, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Einrichtungen und jungen Unternehmen.

Regionaler Bezug. Das Projekt wird in der Schweiz, in Deutschland und/oder in Österreich umgesetzt.

Thematischer Bezug. Das Projekt ordnet sich einem der drei Förderbereiche zu: Bildung, Menschen mit Handicap oder junges Unternehmertum.

Nachvollziehbarer Plan. Ziel, Zielgruppe, Zeitrahmen, Budget und die verantwortliche Trägerschaft sind im Antrag klar beschrieben.

Keine Einzelpersonen. Stipendien, persönliche Zuwendungen oder die Unterstützung einzelner Personen sind ausgeschlossen.

Kein Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsrat nach freiem Ermessen. Es besteht kein Anspruch auf Förderung oder auf Begründung eines Entscheids.

Förderantrag

Welche Brücke wollen Sie bauen? Beschreiben Sie Ihr Projekt so konkret wie möglich – Ziel, Zielgruppe, Zeitraum und Budget. Ergänzende Unterlagen fügen Sie dem Antrag direkt als Anlage bei. Der Stiftungsrat prüft eingehende Anträge laufend und meldet sich bei Rückfragen.

Antragstellende Organisation
Projekt
Ein Land, zwei Länder oder alle drei – je nachdem, wo das Projekt stattfindet.
Projektskizze, Budget, Statuten o. ä. – PDF, Word, Excel, Bild oder ZIP, zusammen max. 10 MB.
Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus und wählen Sie mindestens ein Land.